Willkommen im Pressebereich der Archäologischen Staatssammlung. Hier finden Sie Pressemitteilungen und Bildmaterial zum Download sowie Hintergrundmaterial zu unserem Haus. Bitte beachten Sie, dass die Bilder nur für die aktuelle Berichterstattung verwendet werden dürfen und urheberrechtlich geschützt sind. Das Bildmaterial kann honorarfrei zur Berichterstattung im Zusammenhang mit unserem Haus unter Nennung der angeführten Copyrights verwendet werden.
Wir freuen uns, wenn Sie uns nach Veröffentlichung einen Beleg oder Link zu Ihrem Beitrag zukommen lassen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Interesse an einem O-Ton oder Interview haben, kontaktieren Sie uns gerne. Bei Interesse an einer Kooperation nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit uns auf.
kontakt
Julia Landgrebe
presse@archaeologie.bayern
089 12599691-43
presseverteiler
Sofern Sie in unseren Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und der Angabe des Mediums an: presse@archaeologie.bayern
Hier finden Sie relevante allgemeine Informationen und Abbildungen zu unserem Museum für die Verwendung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung.
Facts & Figures Museum
Download
Bilder Museum
© Archäologische Staatssammlung, Stefanie Friedrich
Hier finden Sie relevante Ausstellungsbilder aus unserem “neuen” Museum für die freie Verwendung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung.
Bilder Ausstellung
© Archäologische Staatssammlung, Stefanie Friedrich
Hier finden Sie relevante Bilder zur Wiedereröffnung unseres “neuen” Museums für die freie Verwendung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung.
Bilder Wiedereröffnung
© Archäologische Staatssammlung, Stefanie Friedrich
Hier finden Sie relevante Bilder zu besonderen Fundstücken aus unserem Museum für die freie Verwendung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung. Anfragen zu einem bestimmten Bild richten Sie bitte an unsere Pressestelle.
Bilder Ausstellung
© Archäologische Staatssammlung, Fotograf (siehe Liste)
Private Foto- und Filmaufnahmen
Private Foto- und Filmaufnahmen, die nicht veröffentlicht werden, sind in unserem Museum grundsätzlich ohne weiteres Equipment (Stativ, Blitz etc.) gestattet und bedürfen keiner weiteren Genehmigung. Sollten die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer kommerziellen Nutzung veröffentlicht werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit presse@archaeologie.bayern auf. Über Aufnahmen, die auf Social media mit uns geteilt werden, freuen wir uns! (bitte taggen: @asm.muc)
Redaktionelle und kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen
Generell sind Foto- und Filmaufnahmen in der Archäologischen Staatssammlung natürlich möglich. Um Besucher:innen nicht zu stören und die Exponate zu schützen, ist der technische Aufwand für die Aufnahmen auf ein Minimum zu beschränken. Außerdem müssen alle Film- und Fotoarbeiten vorab angemeldet und genehmigt werden. Da die Arbeiten von der Presseabteilung und von Sicherheitspersonal beaufsichtigt werden, bitten wir Sie, uns im Falle von nicht tagesaktuellen redaktionellen Anfragen einen entsprechenden Vorlauf zu geben. Da Foto- und Dreharbeiten für uns einen hohen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten, müssen wir für gewerbliche Aufnahmen Gebühren erheben. Für Anfragen wenden Sie sich mit einer knappen Beschreibung des Projektes und der Angabe zum Auftraggeber bitte an die Pressestelle.
Der Bestand an archäologischen Funden aus ganz Bayern ist in über 20.000 Aufnahmen in hoher Auflösung für Reproduktionszwecke dokumentiert. Teilsammlungen unserer Funde finden sich in bavarikon.
Digitale Farbaufnahmen
Hochaufgelöste Abbildungen und Reproduktionsrechte für kommerzielle wie wissenschaftliche Zwecke sind kostenpflichtig über folgende Adresse zu beziehen: info@archaeologie.bayern. Bitte geben Sie möglichst die gewünschte Fotonummer bei Ihrer Bestellung mit an.
Urheberrecht - Copyright
Achtung: Die von der Archäologischen Staatssammlung erteilten Reproduktionsgenehmigungen beziehen sich nur auf das zur Verfügung gestellte Foto. Urheberrechte am Bau – gerade bei Innenaufnahmen, bei denen die Architektur nicht nur “beiläufiges Beiwerk” ist – müssen bei Veröffentlichungen eigens geklärt werden! Dies gilt auch für privat angefertigte Aufnahmen im Falle einer Publikation.