Archäologie: Schatzregal macht Bayerns Geschichte regional erlebbar

Im Jahr 2023 hat der Freistaat Bayern das sogenannte Schatzregal eingeführt – und den bayerischen Kommunen damit neue Chancen eröffnet: Sofern sie eine fachgerechte Verwahrung und Betreuung sicherstellen, können sie das Eigentum an archäologischen Funden vom Freistaat übernehmen. Städte und Gemeinde haben so die Möglichkeit, mit ihren Stadtarchäologien oder Hand in Hand mit den Kommunalarchäologien der Landkreiselokale Geschichte vor Ort zu präsentieren, Museen zu stärken und Fundorte zu Lernorten zu machen. Gemeinsam haben das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK), die Archäologische Staatssammlung München (ASM), die kommunalen Spitzenverbände und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ein einheitliches und transparentes Verfahren zur Umsetzung der neuen Schatzregalregelung erarbeitet.
Kunstminister Markus Blume betont: „Schätze für die Heimat: Mit der Einführung des Schatzregals haben wir 2023 einen Meilenstein in der modernen Denkmalpflege gesetzt. Jetzt sorgen wir dafür, dass diese Reform im Alltag der Kommunen noch besser wirkt. Mit der digitalen Antragstellung wird der Weg zum Fundeigentum schlanker und einfacher. Und wir denken voraus: Die neu gegründete Archäologischen Kommission Bayern bündelt Kompetenzen und entwickelt Qualitätsstandards weiter. Dort werden Erfahrungen aus der Praxis und wissenschaftliche Expertise zusammengeführt. So machen wir unsere Denkmalpflege fit für die Herausforderungen der Zukunft.“
Dem BLfD liegen bereits 20 Anfragen von Gemeinden zur Eigentumsübertragung vor. 25 kommunale Einrichtungen erfüllen bereits die fachlichen Voraussetzungen zur Fundübernahme. Ist keine qualifizierte Einrichtung vorhanden, werden die Grabungsfunde in Depots des BLfD fachgerecht gelagert.
Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: „Die Übernahme des Fundeigentums durch die Gemeinden ist ein weiterer Schritt für eine moderne Denkmalpflege. Wer archäologische Zeugnisse dauerhaft bewahren möchte, braucht verlässliche Standards. Genau dafür hat das Landesamt mit der Archäologischen Staatssammlung und den kommunalen Partnern klare Kriterien und Verfahren entwickelt. So bleibt das archäologische Erbe fachgerecht dokumentiert, sicher verwahrt – und für künftige Generationen zugänglich.“
Prof. Dr. Rupert Gebhard, Direktor der Archäologische Staatssammlung: „Die Archäologische Staatssammlung präsentiert mit ihren Zweigmuseen und kommunalen Leihpartner etwa 9.000 archäologische Objekte an 130 Standorten in ganz Bayern. Wir freuen uns, dass die regionale Sichtbarkeit der Archäologie durch das neue Schatzregal weiter erhöht werden kann. Mit der Gründung der Archäologischen Kommission besteht erstmals eine Interessensvertretung aller Beteiligten, die die Weiterentwicklung der bayerischen Archäologie entscheidend mittragen wird.“
Mit dem Schatzregal ist eine faire und rechtssichere Lösung geschaffen, die nicht nur Bodendenkmäler besser vor Raubgrabungen schützt, sondern auch festlegt, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen Anspruch auf Ausgleich und Finderinnen und Finder auf Belohnung haben – sofern der Wert eines Objekts mindestens 1.000 Euro beträgt. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2023 wurden im Freistaat mehr als 440 archäologische Funde für eine Wertermittlung identifiziert, um die Frage eines Ausgleichs oder einer Belohnung zu prüfen.
Archäologische Kommission Bayern stärkt Zusammenarbeit und verbessert Qualitätsstandards
Die neu gegründete Archäologische Kommission Bayern (AKB) mit der Geschäftsführung beim BLfD begleitet die Umsetzung des Schatzregals fachlich und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kommunen. In dem Gremium arbeiten fachliche Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der ASM und des BLfD zusammen. Ihre Aufgaben umfassen die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, die Fortführung der Liste von geeigneten Einrichtungen, die Beratung bei Fachfragen z.B. Verbleib von Funden mit herausragender landesgeschichtlicher Bedeutung und die fachliche Mitwirkung an der Richtlinie zur Dokumentation archäologischer Ausgrabungen und zum Umgang mit Funden in Bayern. Sie bildet damit ein dauerhaftes gemeinsames Gremium zur Sicherung hoher Qualitäts- und Fachstandards in der bayerischen Archäologie.
Information für Kommunen, Grundstückseigentümer und Finder: Anträge zur Fundeigentumsübertragung sowie zum Ausgleich bzw. zur Belohnung können ab sofort online über das Bayern-Portal gestellt werden. Weitere Informationen sowie Links im Bayern-Portal sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege unter „Information und Service - Schatzregal“ abzurufen.
Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2023 gelten in Bayern neue gesetzliche Regelungen für den Umgang mit archäologischen Funden. Mit der Einführung des Schatzregals im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 9 BayDSchG) hat der Freistaat eine wichtige Entscheidung getroffen: Archäologische Funde gehören seitdem automatisch dem Freistaat Bayern – im Interesse des Gemeinwohls. Damit wurde eine Lücke im deutschen Denkmalschutz geschlossen und die Verantwortung für den Erhalt archäologischer Zeugnisse klar geregelt. Die Neuregelung beendet jahrzehntelange Unsicherheiten, die zuvor aus der sogenannten Hadrianischen Teilung resultierten, bei der Finder und Grundstückseigentümer jeweils hälftige Anteile erhielten. Diese alte Regelung führte immer wieder zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten und begünstigte die illegale Plünderung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes.
PRESSEKONTAKT
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege | Hofgraben 4 | 80539 München
Katharina Schmid, Pressesprecherin | Telefon: 089/2114 245 | E- Mail: presse@blfd.bayern.de
Archäologische Staatssammlung| Lerchenfeldstr. 2 | 80538 München
Julia Landgrebe, Pressestelle | Telefon: 089/12599691-43 | E- Mail: presse@archaeologie.bayern
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